Beitritt & Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Landesverbandes kann jeder Frauenarzt und jede Frauenärztin in Bayern werden. Jedes ordentliche Mitglied ist zu den Organen aktiv und passiv wahlberechtigt. Außerordentliche Mitglieder können in Weiterbildung zum Frauenarzt befindliche Ärzte werden; sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder mit Ausnahme des passiven Wahlrechtes.
Die Aufnahme tätigt der Vorstand auf schriftlichen Antrag der Bewerber nach Rückfrage mit dem zuständigen Landesvorsitzenden.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Tätigkeits-Status der/s Ärztin/Arztes gestaffelt und werden als Jahresbeitrag im Januar erhoben, sie sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar.
Wenn Sie sich zur Mitgliedschaft in unserem Verband entschlossen haben oder uns eine tätigkeitsbezogene Status-Änderungsmitteilung zukommen lassen wollen, öffnen sie das Dokument “Beitrittserklärung/Änderungsmitteilung“, drucken es aus und senden es ausgefüllt an die Geschäftsstelle des Verbandes:
Berufsverband der Frauenärzte e.V.
Mitgliederverwaltung
Postfach 20 03 63
80003 München
Download: BVF Beitrittserklärung/Änderungsmitteilung