Zweck des Verbandes
- Die Vertretung der besonderen Interessen der Frauenärzte bei Behörden, ärztlichen und sonstigen Organisationen, insbesondere bei Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigungen.
- Die Wahrnehmung der Interessen der Frauenärzte in der Öffentlichkeit bei allen Wirtschaftsfragen.
- Die Beratung der Mitglieder in allen beruflichen Fragen.
- Das Bemühen um ein kollegiales Verhältnis der Mitglieder untereinander.
- Die Tätigkeit des Verbandes ist ausschließlich gemeinnützig.
Entwicklung des Verbandes
Während des Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der 1951 in Bad Pyrmont stattfand, fasste die Mitgliederversammlung den Beschluss, eine Interessengemeinschaft Gynäkologie (IGG) zu bilden. Im Rahmen der Gründungssitzung wurde Herr Dr. F. Bernhard Rüder zum Vorsitzenden dieser Interessengemeinschaft gewählt. (Nach ihm wurde Ende der 80erJahre die Bernhard-Rüder-Medaille benannt, die als besondere Auszeichnung des Verbandes an Personen verliehen werden kann, die sich in besonderem Maße um den Berufsverbands der Frauenärzte verdient gemacht haben).
Im September 1956 wurde der Name in „Berufsverband Gynäkologie“ geändert. Unter dem Namen Berufsverband der Frauenärzte e.V. erfolgte die Eintragung im Vereinsregister erst im September 1967. Seit 2005 ist Dr. Christian Albring aus Hannover Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte e.V.
Im Laufe der Jahrzehnte konnte der Berufsverband der Frauenärzte e.V. die Zahl seiner Mitglieder von ursprünglich etwa 1.800 auf nunmehr knapp 13.500 Frauenärztinnen und Frauenärzte steigern und hat sich damit zu einem der größten ärztlichen Berufsverbände und zur wichtigsten berufspolitischen Organisation unseres Fachgebietes in Deutschland entwickelt.